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(Straf)Rechtsschutz

5 Kernfragen zur Risikoeinschätzung:

  • Gibt es Kunden- oder Lieferantenbesuche auf der Betriebsstätte?
  • Können die von Ihnen „in Verkehr gebrachten“ Produkte Personen schädigen? 
  • Werden umweltgefährdende Stoffe gelagert oder transportiert?
  • Wie werden Arbeitnehmerschutzbestimmungen kontrolliert? 
  • Ist das Unternehmen im Bau- oder Baunebengewerbe tätig? 

Die Praxis zeigt, dass die Zahl der Strafverfahren in den letzten Jahren massiv angestiegen ist. Andererseits gibt es Schätzungen, dass es im Bereich der Wirtschaftskriminalität 60-80% der Verfahren mit Freisprüchen oder Verfahrenseinstellungen enden. Dies bedeutet ein enormes Kostenrisiko, da Strafdelikte – wenn einmal anhängig – nur in Einzelfällen wieder gestoppt werden können, und selbst im Falle eines Freispruches die eigenen Kosten, z.B. für Anwalt, Sachverständiger oder Kaution, bezahlt werden müssen.
Und diese Kosten, welche im Rahmen einer Strafrechtsschutzversicherung abgedeckt werden,  können in komplexeren Fällen durchaus einige 100.000,- Euro betragen.

Eine Klarstellung: Die Strafen selbst sind nicht versicherbar.
Noch ein Hinweis:
Ihre Betriebshaftpflichtversicherung bietet keinen Versicherungsschutz im Falle eines Strafverfahrens.   

Der Strafrechtsschutz bildet im Regelfall nur einen Teil des Umfanges einer allgemeinen Rechtsschutzversicherung. Bei der Überprüfung des Deckungsumfanges sollte aber darauf geachtet werden, dass insbesondere auch Versicherungsschutz im Falle des Vorwurfs von Vorsatz sowie von der ersten Verfolgungshandlung an (und nicht erst bei Gerichtsanhängigkeit) gegeben ist. 

Möchten Sie Klarheit in diesen 5 Kernfragen?
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